Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1318,18 Euro festgesetzt.
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