Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 30. April 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.318,18 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die weitere Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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