BSG - Urteil vom 14.12.1994 (3 RK 9/94) - DRsp Nr. 1995/5922
BSG, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 3 RK 9/94
DRsp Nr. 1995/5922
»Für die Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern i.S. von § 53SGB V ist der Mehraufwand gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Dabei ist auf den Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens abzustellen. Eine Prüfung des Hilfebedarfs nach den sog. Katalogvorrichtungen ist auf Säuglinge und Kleinkinder nicht anwendbar, da sich der Umfang des Pflegebedarfs an Hand der im Katalog aufgeführten Verrichtungen nicht sachgerecht ermitteln läßt.«
I. Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse (KK) Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit i.S. von § 53 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - (SGB V).
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