I
Der seit dem 1. Oktober 1993 in Hamburg als Vertragszahnarzt zugelassene Kläger wendet sich gegen die in den Quartalen II/1997 bis IV/1997 von der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) im Rahmen der Honorarverteilung praktizierte Begrenzung der für vertragszahnärztliche Sachleistungen abrechenbaren Punktzahlmenge.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|