LAG Niedersachsen - Urteil vom 04.10.2010
12 Sa 1544/09
Normen:
AEntG § 1 a (a.F.); SGB III § 185; SGB III § 187; HGB § 128;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 04.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 48/09

Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für Insolvenzgeldzahlung an Arbeitnehmer des insolventen Nachunternehmers

LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.10.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1544/09

DRsp Nr. 2011/7062

Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für Insolvenzgeldzahlung an Arbeitnehmer des insolventen Nachunternehmers

1. Nach § 1 a AEntG in der bis zum 22.04.2009 geltenden Fassung i.V.m. § 187 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit vom Hauptunternehmer in der Baunindustrie die Erstattung des für die Arbeitnehmer des Nachunternehmers verauslagten Insolvenzgeldes verlangen. 2. Dieses der Gesetzeslage entsprechende Ergebnis bedarf auch mit Blick auf denn allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz keiner Korrektur durch eine teleologische Reduktion. Die damit verbundene wirtschaftliche Belastung der Hauptunternehmer in der Bauindustrie ist von diesen mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber mit § 1 a AEntG verfolgten Gemeinwohlbelange zu tragen.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.11.2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Hannover - 8 Ca 48/09 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AEntG § 1 a (a.F.); SGB III § 185; SGB III § 187; HGB § 128;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Bürgenhaftung der Beklagten gemäß § 1 a AEntG in der bis zum 22.04.2009 geltenden Fassung.