b. »Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG in der ... Fassung der Bekanntmachung v. 24.5.1983 (BGBl. I S. 613) ist Hilfe zum Lebensunterhalt dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann. Streitig ist insoweit zwischen den Beteiligten allein, ob die Bekl. [Sozialhilfeträger] das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Ehefrau des Kl. ... an diesen weitergereicht hat, zu Recht als Einkommen des Kl. angesehen hat. Diese Frage [ist zu verneinen]. ...
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