I. Der klagende Betriebsrat des beigeladenen Forschungszentrums wendet sich gegen eine atomaufsichtliche Anordnung des beklagten Ministeriums. Darin wird dem Forschungszentrum aufgegeben, die Angehörigen des Objektsicherungsdienstes, die an den Zugängen zum oder im äußeren Sicherungsbereich 01 der Kernforschungsanlage Dienst tun und die Anlage gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|