»... Das Verlangen [des Personalrats, AntrSt.], die Bruttolohn- und -gehaltslisten vorgelegt zu bekommen, rechtfertigt sich .. aus dem Auftrag des AntrSt., darüber zu wachen, daß alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden (§§ 67 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG).
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