BVerwG vom 27.02.1985
6 P 9.84
Normen:
BPersVG § 67 Abs.1 S.1, § 68 Abs.1 Nr.2;
Fundstellen:
DRsp VI(645)81a-e
DVBl 1985, 748

BVerwG - 27.02.1985 (6 P 9.84) - DRsp Nr. 1992/5716

BVerwG, vom 27.02.1985 - Aktenzeichen 6 P 9.84

DRsp Nr. 1992/5716

a-e. Informationsrecht der Personalvertretung: (a) Inhalt, Umfang und Grenzen; (b-e) Erstreckung auf umfassende Auskunft über die Entlohnung bzw. Vergütung der Beschäftigten einschließlich der über- bzw. außertariflichen Lohn- oder Gehaltsanteile; (e-d) erforderliche Vorlage der (Brutto-)Lohn- und Gehaltslisten durch den Dienstherrn zur Einsichtnahme (d) auch ohne Darlegung der Besorgnis einer Rechtsverletzung; (e) hingegen kein Anspruch auf Überlassung der Listen.

Normenkette:

BPersVG § 67 Abs.1 S.1, § 68 Abs.1 Nr.2;

»... Das Verlangen [des Personalrats, AntrSt.], die Bruttolohn- und -gehaltslisten vorgelegt zu bekommen, rechtfertigt sich .. aus dem Auftrag des AntrSt., darüber zu wachen, daß alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden (§§ 67 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG).