BVerwG - Beschluß vom 11.06.1975 (VII P 15.73) - DRsp Nr. 1996/27208
BVerwG, Beschluß vom 11.06.1975 - Aktenzeichen VII P 15.73
DRsp Nr. 1996/27208
»Der Listenvertreter ist nicht befugt, einen beim Wahlvorstand eingereichten Wahlvorschlag zurückzunehmen.Ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung können beim Wahlvorstand eingereichte Wahlvorschläge auch vor Ablauf der Einreichungsfrist nicht zurückgenommen werden, selbst wenn alle Unterzeichner zustimmen.«