I. Der 1950 geborene Kläger ist wegen einer vielfachen Gelenkverkrümmung schwerstbehindert, an den Rollstuhl gebunden und bedarf ganztägig der Betreuung durch eine besondere Pflegekraft. Er ist als Sachbearbeiter in einem Rehabilitationszentrum tätig und bewältigt einen wesentlichen Teil der dabei anfallenden Arbeiten mit dem Mund.
Der Beklagte gewährt dem Kläger seit Jahren Hilfe zur Pflege durch Übernahme der Kosten für Zivildienstleistende, die vom Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V. zur individuellen Schwerbehindertenbetreuung (sog. Heidelberger Modell) eingesetzt werden und den Kläger vor allem in seiner Wohnung versorgen. Die Kosten hierfür betrugen seit Juli 1987 monatlich 1.440 DM (80 Wochenstunden). Außerdem erhält der Kläger ein um 50 v.H. gekürztes monatliches Pflegegeld.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|