BVerwG - Urteil vom 19.01.1972 (V C 10.71) - DRsp Nr. 1996/26637
BVerwG, Urteil vom 19.01.1972 - Aktenzeichen V C 10.71
DRsp Nr. 1996/26637
»1. Zum zeitlichen und sachlichen Umfang der Vertretungsbefugnis des in entsprechender Anwendung des § 57ZPO bestellten Prozeßvertreters.2. Maßgeblichkeit des zuletzt ergangenen Widerspruchsbescheides für die gerichtliche Nachprüfung in Sozialhilfesachen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).3. Im Verhältnis der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zueinander findet neben § 122BSHG § 16BSHG keine Anwendung.4. Die Schutzvorschrift des § 292 Abs. 2 LAG kommt dem Ehegatten des für Unterhaltshilfe Bezugsberechtigten nicht zugute.«