BVerwG - Urteil vom 19.09.1984 (1 D 38.84) - DRsp Nr. 1996/9443
BVerwG, Urteil vom 19.09.1984 - Aktenzeichen 1 D 38.84
DRsp Nr. 1996/9443
»1. Zur disziplinarrechtlichen Verantwortlichkeit eines Personalratsvorsitzenden für die Einberufung und Durchführung einer illegalen Personalversammlung, Aufforderung zur Arbeitsniederlage sowie Beleidigungen und versuchte Nötigung in Zusammenhang mit der Personalratsarbeit.2. Zur Abgrenzung zwischen inner- und außerdienstlichen Pflichten bei der Tätigkeit als Personalratsmitglied.3. Streikaufruf eines Personalratsmitgliedes als Dienstvergehen.«