LAG Köln - Urteil vom 10.12.2012
5 Sa 604/10
Normen:
KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 4013/09

Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für das Vorliegend einer Änderungskündigung

LAG Köln, Urteil vom 10.12.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 604/10

DRsp Nr. 2013/7615

Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für das Vorliegend einer Änderungskündigung

1 In früheren Entscheidungen haben der Erste und der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, eine nicht erforderliche Änderungskündigung sei unverhältnismäßig. Da die Verhältnismäßigkeit Teil des Kündigungsgrundes ist, ergäbe sich daraus, dass der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet ist. Dies hätte zu Folge, dass der Arbeitgeber Umstände darlegen und beweisen müsste, an deren Vorliegen er kein Interesse hat. Denn Arbeitgeber sehen es regelmäßig als einfacher an, wenn sie eine Änderung im Wege des Direktionsrechts durchsetzen können. Zudem führt die Annahme, dass die Änderungskündigung nicht erforderlich ist, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Klageabweisung.