LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.08.2018
2 Sa 403/18
Normen:
BGB § 130; ZPO § 167;
Fundstellen:
AuR 2019, 46
BB 2018, 2804
EzA-SD 2019, 8
NZA-RR 2019, 118
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 12030/17

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per E-Mail übermittelten Forderungsschreibens

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 403/18

DRsp Nr. 2018/16429

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per E-Mail übermittelten Forderungsschreibens

Wird eine Forderung per E-Mail geltend gemacht, ist der Absender darlegungs- und beweispflichtig für den Zugang der Mail beim Empfänger.

1) Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.01.2018 - 26 Ca 12030/17 - abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 1048,54 EUR in der zweiten Instanz.

3) Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 130; ZPO § 167;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung.

Die Klägerin war bei dem Beklagten als Rechtsanwaltsfachangestellte aufgrund des Arbeitsvertrages vom 10. Februar 2017 tätig (vgl. dazu den Vertrag in Kopie Bl. 4 bis 7 d. A.). Im Vertrag heißt es unter anderem:

"...

§ 3 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein festes monatliches Bruttogehalt in Höhe von EUR 1.585,00 (in Worten: Euro eintausendfünfhundertfünfundachtzig). Die Vergütung wird bargeldlos auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto gezahlt und ist jeweils am Ende des Monats fällig.

...

§ 14 Ausschlussfrist