LAG Thüringen - Urteil vom 05.03.2009
3 Sa 74/08
Normen:
BGB § 611a (a.F.);
Vorinstanzen:
ArbG Jena, vom 14.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 330/06

Darlegungslast bei Entschädigungsanspruch wegen Benachteilung

LAG Thüringen, Urteil vom 05.03.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 74/08

DRsp Nr. 2009/27341

Darlegungslast bei Entschädigungsanspruch wegen Benachteilung

Werden von einer Spediteurin über eine Zeitung und deren Internetstellenmarkt "1 Speditionskaufmann/-frau in der Disposition" und "1 Bürokaufmann/-frau in der Abfertigung" gesucht und zeitgleich über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit die Stelle mit der "Tätigkeit" (...) "Bürokaufmann (Bürokaufmann/-frau) und der "Stellenbeschreibung: (...) Bürokaufmann mit guten PC-Kenntnissen (...)" und "Sonstiges: (...) Geschlecht: männlich. (...)" angeboten, reicht die pauschale Behauptung einer "dritten Stelle" seitens einer abgelehnten Bewerberin nicht aus, um einen Entschädigungsanspruch zu begründen.

Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Jena vom 14.12.2007 - 5/4 Ca 330/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a (a.F.);

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung nach § 611 a BGB aF.

Die Klägerin absolvierte vom 01.09.1998 bis zum 14.08.2001 in L. (Hessen) im dort ansässigen P.-Institut eine Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation. Sie wurde übernommen und arbeitet seitdem in ihrem erlernten Beruf zusammen mit der Verwaltungsfachangestellten Frau V., die Klägerin in dem Parallelverfahren 2 Sa 59/08.