LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.12.2015
5 Sa 168/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; SGB IX § 84 Abs. 2 S. 2; SGB IX § 26 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3795/14

Darlegungslast der Arbeitgeberin bei krankheitsbedingter Kündigung ohne betriebliches EingliederungsmanagementUnwirksame Kündigung eines Produktionshelfers wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Aussichtslosigkeit des Eingliederungsmanagements

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 168/15

DRsp Nr. 2016/1714

Darlegungslast der Arbeitgeberin bei krankheitsbedingter Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement Unwirksame Kündigung eines Produktionshelfers wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Aussichtslosigkeit des Eingliederungsmanagements

1. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung; § 84 Abs. 2 SGB IX ist jedoch auch kein bloßer Programmsatz sondern konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da mit Hilfe des betrieblichen Eingliederungsmanagements möglicherweise mildere Mittel als die Kündigung erkannt und entwickelt werden können.