LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.05.2006
5 Sa 149/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ; ZPO § 138 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 12.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1736/05

Darlegungslast zum Zugang einer fristlosen Kündigung bei geändertem Parteivortrag

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 149/06

DRsp Nr. 2006/28110

Darlegungslast zum Zugang einer fristlosen Kündigung bei geändertem Parteivortrag

Hat sich die Arbeitgeberin sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zunächst nicht auf den Ausspruch einer fristlosen Kündigung berufen sondern geltend gemacht, der Arbeitnehmer habe seit Mitte September nicht mehr für sie gearbeitet (er sei seit diesem Zeitpunkt nicht mehr erschienen), dürfen an die Darlegungslast der Arbeitgeberin zu dem vom Arbeitnehmer bestrittenen Zugang der behaupteten Kündigung keine zu geringen Anforderungen gestellt werden.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ; ZPO § 138 ;

Tatbestand: