I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15.06.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.252,68 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 12.557,45 € seit 18.02.2012 und aus 25.252,68 € seit 22.11.2013 zu zahlen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 55 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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