LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.12.2010
5 Sa 386/10
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; TVÜ-L § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 851/07

Dienst, öffentlicher; Ortszuschlag; Stichtagsregelung; Wehrdienst, Ableistung von; kinderbezogen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 386/10

DRsp Nr. 2011/10721

Dienst, öffentlicher; Ortszuschlag; Stichtagsregelung; Wehrdienst, Ableistung von; kinderbezogen

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17.10.2007 - 8 Ca 851/07 - wird - einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 6 AZR 966/08 - auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; TVÜ-L § 5;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob nach der erfolgten einvernehmlichen Überleitung des Arbeitsverhältnisses unter die Anwendung des TV-L zum 01.11.2006 dem Kläger ab dem 01.01.2007 wiederum der sogenannte ehemalige familienbezogene Bestandteil des Ortszuschlages unter Berücksichtigung seines Sohnes in Höhe von monatlich weiteren 106,90 € von der Beklagten zu gewähren ist.