LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.11.2006
2 Sa 414/06
Normen:
LBG SH § 54 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel 1 Ca 1159 d/06 vom 17.08.2006,

Dienstordnungsangestellter; ärtzliche Untersuchung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 414/06

DRsp Nr. 2007/5883

Dienstordnungsangestellter; ärtzliche Untersuchung

»Ein Dienstordnungsangestellter einer gesetzlichen Krankenkasse ist bei Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit verpflichtet, sich auf Verlangen des Arbeitgebers einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus § 54 Abs. 1 LBG SH ergibt sich nicht, dass die Untersuchung ausschließlich durch einen Amtsarzt erfolgen darf.«

Normenkette:

LBG SH § 54 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen sowie hilfsweise über die Person des untersuchenden Arztes.

Die Beklagte ist Rechtsnachfolgerin der IKK Schleswig-Holstein, die ursprünglich Arbeitgeberin des Klägers war. Die IKK Schleswig-Holstein hat mit der IKK Mecklenburg-Vorpommern zur Beklagten fusioniert. Ihr Sitz ist in L.. Eine neue Dienstordnung ist noch nicht geschaffen. Derzeit gilt noch die Dienstordnung aus dem Jahr 1994.