VG Freiburg - Beschluss vom 10.02.2017
PL 9 K 2543/15
Normen:
LPVG § 71 Abs. 1; LPVG § 74 Abs. 2 Nr. 2; LPVG § 74 Abs. 3;

Dienstplan; Mitbestimmung; Unterrichtung

VG Freiburg, Beschluss vom 10.02.2017 - Aktenzeichen PL 9 K 2543/15

DRsp Nr. 2021/1157

Dienstplan; Mitbestimmung; Unterrichtung

Zur Mitbestimmung und dem Umfang der Unterrichtungspflicht bei der Aufstellung von Dienstplänen.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei der Erstellung der monatlichen Dienstpläne und der darin enthaltenen Arbeitszeitregelung mitzubestimmen hat, soweit davon jeweils drei oder mehr Beschäftigte betroffen sind.

Ferner wird festgestellt, dass die weitere Beteiligte verpflichtet ist, dem Antragsteller im Voraus die monatlichen Dienstpläne und die darin enthaltenen Arbeitszeitregelungen in personalisierter und anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen, soweit davon jeweils drei oder mehr Beschäftigte betroffen sind.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Normenkette:

LPVG § 71 Abs. 1; LPVG § 74 Abs. 2 Nr. 2; LPVG § 74 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Fragen, ob die Erstellung von Dienstplänen mitbestimmungspflichtig ist und in welcher Form der Personalrat bei der Planung zu beteiligen ist.