VG Karlsruhe - Urteil vom 21.01.2014
6 K 139/13
Normen:
SGB II § 44; BGleiG § 20 Abs. 1 S. 4;

Dienstrecht - Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters im Zusammenhang mit Zuweisungsentscheidungen

VG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen 6 K 139/13

DRsp Nr. 2014/4528

Dienstrecht - Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters im Zusammenhang mit Zuweisungsentscheidungen

Der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters steht ein Einsichtsrecht in die bei einem Träger geführten Personalakten zu, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte im Rahmen von Zuweisungsentscheidungen nach § 44 g Abs. 2 SGB II objektiv erforderlich ist.

1. Es wird festgestellt, dass die Entscheidung des Beklagten, der Klägerin keine Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Personalakten des Herrn XXX zu gewähren, diese in ihren Rechten als Gleichstellungsbeauftragte verletzt hat.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

SGB II § 44; BGleiG § 20 Abs. 1 S. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Umfang der Beteiligungsrechte der Klägerin bei Personalentscheidungen in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Rechtsverletzung durch die Versagung der Akteneinsicht in entscheidungsrelevante Teile von Personalakten.