LAG Nürnberg - Urteil vom 02.03.1999
6 Sa 1219/96
Normen:
BayRKG Art. 9 Art. 17 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bayreuth, vom 13.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 23/96

Dienstreise: Tagegeldanspruch eines Mitarbeiters des Bayerischen Roten Kreuzes

LAG Nürnberg, Urteil vom 02.03.1999 - Aktenzeichen 6 Sa 1219/96

DRsp Nr. 2001/5651

Dienstreise: Tagegeldanspruch eines Mitarbeiters des Bayerischen Roten Kreuzes

»Ein Rettungssanitäter des Roten Kreuzes hat seinen Dienstsitz bei der Rettungsleitstelle, in der er überwiegend eingesetzt wird. Fahrten zu anderen Rettungsleitstellen des Kreisverbandes sind auch dann Dienstreisen, wenn der Rettungssanitäter kraft Arbeitsvertrag an allen Rettungsleitstellen seines Kreisverbandes eingesetzt werden kann.«

Normenkette:

BayRKG Art. 9 Art. 17 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Gewährung von Tagegeld.