LAG Köln - Urteil vom 19.11.2009
7 Sa 879/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
AuR 2010, 482
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 12.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2805/08

Dienstwagen eines Bestatters; unwirksame Überlassung eines Leichenwagens zur privaten Nutzung

LAG Köln, Urteil vom 19.11.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 879/09

DRsp Nr. 2010/17173

Dienstwagen eines Bestatters; unwirksame Überlassung eines Leichenwagens zur privaten Nutzung

Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen Kfz zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.05.2009 in Sachen

6 Ca 2805/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.05.2009 in Sachen

6 Ca 2805/08 teilweise wie folgt abgeändert:

Der gegen die Abmahnung vom 17.03.2009, betreffend die Rufumleitung einer Telefonnummer des Beklagten, gerichtete Klageantrag wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

20 %, dem Beklagten 80 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im fortbestehenden Arbeitsverhältnis um Ansprüche auf die und aus der Überlassung eines Dienstfahrzeuges zur Privatnutzung, die korrekte Vergütung für die Monate Januar und Februar 2009 sowie die Forderung des Klägers auf Entfernung diverser Abmahnungen aus März und April 2009 aus seiner Personalakte.