LAG Düsseldorf, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1346/13
ArbG Düsseldorf, vom 21.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3632/13
Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichteinladung zu einem VorstellungsgesprächAnforderungen an die Mitteilung der Behinderung im Zuge der Bewerbung
BAG, Urteil vom 22.10.2015 - Aktenzeichen 8 AZR 384/14
DRsp Nr. 2016/5302
Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichteinladung zu einem VorstellungsgesprächAnforderungen an die Mitteilung der Behinderung im Zuge der Bewerbung
Orientierungssätze:1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt eine - im entschiedenen Fall ausschließlich in Betracht kommende - unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen eines in § 1AGG genannten Grundes, ua. einer Behinderung, eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Im Hinblick auf eine - insbesondere bei einer Einstellung und Beförderung zu treffende - Auswahlentscheidung des Arbeitgebers befinden sich Personen grundsätzlich bereits dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie sich für dieselbe Stelle beworben haben. Bereits deshalb kommt es, sofern ein/e Bewerber/in vorab ausgenommen und damit vorzeitig aus dem Bewerbungs- verfahren ausgeschlossen wurde, nicht zwangsläufig ausschließlich auf den Vergleich mit dem/der letztlich eingestellten Bewerber/in an.
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