LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.01.2008
14 Sa 87/07
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3 ; TVG § 3 Abs. 1 ; BAT § 47 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 443
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 31.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 120/07

Dreimonatige Fortgeltung des Bundesangestelltentarifvertrages für Mitglieder des Marburger Bundes

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 87/07

DRsp Nr. 2008/14786

Dreimonatige Fortgeltung des Bundesangestelltentarifvertrages für Mitglieder des Marburger Bundes

»Das Prinzip der Tarifeinheit führt nicht dazu, dass in einem Arbeitsverhältnis, auf das kraft beiderseitiger Verbandsmitgliedschaft der BAT Anwendung findet, nach Inkrafttreten des TVöD dieser gilt, obschon der Arbeitnehmer Mitglied des Marburger Bundes ist, der den TVöD (zunächst) nicht abgeschlossen hat. In einer solchen Konstellation ist eine Verdrängung bestehender Bindungen an den BAT nach dem Prinzip der Tarifeinheit wegen Unvereinbarkeit mit Art. 9 Abs. 3 GG abzulehnen.«

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3 ; TVG § 3 Abs. 1 ; BAT § 47 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für den im Zeitraum vom 15. bis 31.10.2005 genommenen Urlaub Vergütung nach § 47 Abs. 2 BAT (Aufschlag zur Urlaubsvergütung) beanspruchen kann.

Der Kläger war vom 01.08.2000 bis 31.12.2007 als Arzt in der Weiterbildung in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus beschäftigt. Der Kläger ist seit dem 01.01.2000 Mitglied des Marburger Bundes. Die Beklagte gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband an.

§ 2 des im Streitfall interessierenden schriftlichen Arbeitsvertrages vom 12.03.2004 lautet u. a.: