BAG - Beschluss vom 10.11.1987
1 ABR 55/86
Normen:
ArbGG § 85 Abs. 1, § 96 Abs. 1 S. 2; BetrVG §§ 77 Abs. 1 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 § 99 Abs. 1 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 565 Abs. 3 Nr. 1, § 890 ;
Fundstellen:
AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972
AiB 1988, 90
AiB 1995, 184
BAGE 56, 313
BB 1987, 2300
BB 1988, 911
DB 1987, 2420
DB 1988, 611
DRsp VI(642)252a
EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19
NZA 1988, 255
SAE 1988, 215
Vorinstanzen:
LAG Hamm - Beschluss von 28. Mai 1986 - 12 Ta BV 6/86 -,
ArbG Minden - Beschluss von 11. November 1985 - 2 BV 8/85 -,

Durchführung einer Betriebsvereinbarung

BAG, Beschluss vom 10.11.1987 - Aktenzeichen 1 ABR 55/86

DRsp Nr. 1992/6152

Durchführung einer Betriebsvereinbarung

»1. Der Arbeitgeber kann sich in einer Betriebsvereinbarung verpflichten, die Einhaltung eines mit dem Betriebsrat vereinbarten Alkoholverbots nur mit den ebenfalls in der Betriebsvereinbarung genannten Mitteln (Kontrolle durch Vorgesetzte, freiwilliger Alkoholtest durch Werksarzt) zu überwachen. 2. Der Arbeitgeber muss eine Betriebsvereinbarung so durchführen, wie sie abgeschlossen wurde. Betriebsvereinbarungswidrige Maßnahmen können dem Arbeitgeber vom Gericht auf Antrag des Betriebsrats (Unterlassungsantrag) untersagt werden.«

Normenkette:

ArbGG § 85 Abs. 1, § 96 Abs. 1 S. 2; BetrVG §§ 77 Abs. 1 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 § 99 Abs. 1 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 565 Abs. 3 Nr. 1, § 890 ;

Gründe:

A.

Der Betriebsrat will erreichen, dass dem Arbeitgeber der Einsatz von betriebsfremden Detektiven zum Zwecke der Überwachung eines Alkoholverbots untersagt wird. Er stützt sich dabei auf eine Betriebsvereinbarung und auf Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

Der Arbeitgeber betrieb ein Unternehmen der Textilindustrie mit ca. 950 Beschäftigten. In seinem Betrieb war ein Betriebsrat gebildet worden.

Eine Arbeitsordnung vom 24. November 1969 enthielt ein Alkoholverbot:

"Es ist verboten, alkoholische Getränke in den Betrieb mitzubringen oder Alkohol im Betrieb zu trinken."