OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.07.2021
20 A 4760/19.PVB
Normen:
SGB II § 50 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen K 5804/17

Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens aufgrund der geplanten Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Monitoren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2021 - Aktenzeichen 20 A 4760/19.PVB

DRsp Nr. 2022/1427

Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens aufgrund der geplanten Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Monitoren

Der Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) ist nicht verpflichtet, im Hinblick auf einen Initiativantrag des Personalrats, der darauf gerichtet ist, die Arbeitsplätze zur Bearbeitung der eAkte mit 27-Zoll-Monitoren auszustatten, ein Mitbestimmungsverfahren durchzuführen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 50 Abs. 3;

Gründe

I.

Die C. für B. beabsichtigte, zur Durchführung der Leistungsgewährung nach dem SGB II sukzessive flächendeckend in den gemeinsamen Einrichtungen die elektronische Akte - eAkte - einzuführen, um ihrer nach § 50 Abs. 3 SGB II bestehenden Pflicht zur Bereitstellung von zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nachzukommen.