LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2006
6 Sa 104/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 328 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 19.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2225/04

Dynamische Weitergeltung bisheriger Vergütungstarifverträge aufgrund Verweisung in Aktienkaufvertrag als Vertrag zugunsten Dritter

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 104/06

DRsp Nr. 2007/9826

Dynamische Weitergeltung bisheriger Vergütungstarifverträge aufgrund Verweisung in Aktienkaufvertrag als Vertrag zugunsten Dritter

1. Wird in einem Aktienkaufvertrag zugunsten der Beschäftigten vereinbart, dass diese "weiterhin nach BAT entlohnt werden", lässt dies noch keinen zwingenden Schluss darauf zu, dass die Vergütungstarife dynamisch angewendet werden müssen; dies schadet jedoch im Hinblick auf die Annahme, dass hier eine dynamische Tarifanwendung vereinbart worden ist, nicht, wenn durch die Wortwahl nicht nur der Ist-Zustand beschrieben wird sondern auch in die Zukunft gerichtete Verpflichtungen eingegangen werden sollen.2. Sind seitens der Arbeitgeberin die tarifvertraglichen vorgesehenen Gehaltserhöhungen bisher jedes Jahr anstandslos weitergegeben worden, wird dadurch belegt, dass die Beteiligten dies auch so gesehen haben.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 328 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: