I.
Der Betriebsrat, der die ca. 790 Arbeitnehmer der "Zentrale" der Arbeitgeberin, einer Bank, vertritt, begehrt den Zugang zu ihrem bankinternen Intranet.
Neben dem Betriebsrat der Zentrale gibt es im Unternehmen der Arbeitgeberin noch mindestens vierzehn weitere Betriebsräte. Mindestens 90 % der Arbeitnehmer haben einen PC am Arbeitsplatz. Fast jeder dieser Arbeitnehmer hat Zugang zum bankinternen Intranet. Das Intranet hat nicht die Funktion eines betriebsinternen Kommunikationsmittels, sondern wird betriebsübergreifend verwendet. Nahezu sämtliche Informationen des Unternehmens werden in das Intranet gestellt.
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