LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.09.2006
9 Sa 685/05
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TV ATZ § 3 Abs. 1 ; ArbeitsplatzsicherungsTV 2003 § 1 Abs. 1 Satz 3 § 2 Abs. 2, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stendal, vom 08.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 342/05

Eigenständige Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses in Änderungsvertrag eines Lehrers

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 685/05

DRsp Nr. 2008/1827

Eigenständige Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses in Änderungsvertrag eines Lehrers

1. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das beklagte Land im Zeitpunkt des Vertragssabschlusses mit dem Arbeitnehmer für die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses willentlich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 11,5 Stunden vereinbart hat, wird dadurch eine eigenständige Vereinbarung begründet, gemäß der die Parteien für die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eine durchschnittliche wöchentlichen Arbeitszeit von 11,5 Stunden konstitutiv geregelt haben.2. Auch wenn aus der Sicht des beklagten Landes die konkrete Angabe der Stundenzahl im Vertrag auf einem "Versehen" seiner Mitarbeiterin beruht, ist ein solches Missgeschick erkennbar auf ein Organisationsverschulden des beklagten Landes zurückführen; diese Verschulden muss sich das beklagte Land zurechnen lassen und führt nicht zu der Berechtigung, den Vertrag einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers abzuändern.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TV ATZ § 3 Abs. 1 ; ArbeitsplatzsicherungsTV 2003 § 1 Abs. 1 Satz 3 § 2 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.