VG Freiburg - Urteil vom 07.10.2021
4 K 1184/21
Normen:
SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36a Abs. 3;

Eingliederungshilfe; Selbstbeschaffung; Häuslicher Fernunterricht; Schulbegleitung; Geeignetheit und Notwendigkeit;

VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2021 - Aktenzeichen 4 K 1184/21

DRsp Nr. 2022/2751

Eingliederungshilfe; Selbstbeschaffung; Häuslicher Fernunterricht; Schulbegleitung; Geeignetheit und Notwendigkeit;

1. Zur Ersatzfähigkeit einer Schulbegleitung für eine Beschulung im häuslichen Fernunterricht im Rahmen der Eingliederungshilfe bei einem seelisch behinderten Jugendlichen mit einem großen Wissens- und Lernrückstand auf gleichaltrige Schüler. 2. Einen Rechtssatz des Inhalts, dass eine Schulbegleitung für den Besuch einer Fernschule keine Leistung der Eingliederungshilfe darstelle, lässt sich weder den maßgeblichen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts noch der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur entnehmen.

Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 16.03.2021 wird aufgehoben, soweit darin eine Schulbegleitung für den Kläger an der X-Fernschule ab dem 01.07.2020 abgelehnt wird. Die Beklagte wird verpflichtet, die Kosten für die Schulbegleitung des Klägers für den Besuch der X-Fernschule bis zum 31.07.2021 zu übernehmen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36a Abs. 3;

Tatbestand:

Der am X.2007 geborene, X Kläger begehrt im Wege der Eingliederungshilfe Kostenübernahme für eine Schulbegleiterin im häuslichen Fernunterricht.