Der Bescheid der Beklagten vom 12.03.2020 und ihr Widerspruchsbescheid vom 15.03.2021 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Kosten für die Lese-Rechtschreibschwäche-Therapie und die Dyskalkulie-Therapie des Klägers ab dem 01.06.2019 bis zum 31.07.2021 zu übernehmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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