BAT § 22, § 23 ; NachwG ; Nachweis-Richtlinien; Vergütungsgruppe BAT I;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 28.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3019/99
Eingruppierung; DRK; Leiter der Suchdienst-Leitstelle; akademische Vergütungsgruppen; sonstige Angestellte; deutlich höhere Wertigkeit; Darlegungs- und Beweislast des Eingruppierungsklägers
LAG Köln, Urteil vom 28.07.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 408/00
DRsp Nr. 2000/10324
Eingruppierung; DRK; Leiter der Suchdienst-Leitstelle; akademische Vergütungsgruppen; sonstige Angestellte; deutlich höhere Wertigkeit; Darlegungs- und Beweislast des Eingruppierungsklägers
»1. Der Eingruppierungskläger im öffentlichen Dienst, der glaubt, sich aus der ihm zugebilligten Vergütungsgruppe durch ein qualifizierendes Merkmal herauszuheben, hat auch darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass er die subjektiven und objektiven Voraussetzungen der ihm bisher zugestandenen Ausgangsgruppe erfüllt. Weder die bisherige Vergütungspraxis noch die Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag oder die Dotierung der Stelle im Stellenplan befreien ihn von dieser Verpflichtung. Auch das Nachweisgesetz hat an dieser Verteilung der Darlegungs- und Beweislast jedenfalls für laufende Verträge nichts geändert.
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