LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.04.2006
4 Sa 495/05
Normen:
BAT Vergütungsgruppe V c;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster - öD 4 Ca 2630 c/04 - 22.09.2005,

Eingruppierung einer Erzieherin in Waldkindergarten - keine fachlich besonders schwierige Tätigkeit

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 495/05

DRsp Nr. 2006/20103

Eingruppierung einer Erzieherin in Waldkindergarten - keine fachlich besonders schwierige Tätigkeit

»Die Tätigkeit einer Erzieherin in einer Waldkindergartengruppe ist keine fachlich besonders schwierige Tätigkeit.«

Normenkette:

BAT Vergütungsgruppe V c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. April 2003 bis 30. September 2003.

Die Klägerin ist staatlich anerkannte Erzieherin. In der Zeit vom August 1999 bis August 2001 nahm sie erfolgreich am Modellprojekt Naturspielpädagogik berufsbegleitend mit 400 Unterrichtsstunden teil.

Vor ihrer Beschäftigung beim beklagten Amt arbeitete die Klägerin im Waldkindergarten der Arbeiterwohlfahrt N... als Erzieherin und erhielt dort zunächst Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c Stufe 5 des Vergütungsvertrages zum BAT für den "Bereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände des Bundeslohntarifver-trages". Für die Zeit ab August 2000 war im Anstellungsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt N... eine Steigerung in die Stufe 6 der Vergütungsgruppe V c vorgesehen.