Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. April 2003 bis 30. September 2003.
Die Klägerin ist staatlich anerkannte Erzieherin. In der Zeit vom August 1999 bis August 2001 nahm sie erfolgreich am Modellprojekt Naturspielpädagogik berufsbegleitend mit 400 Unterrichtsstunden teil.
Vor ihrer Beschäftigung beim beklagten Amt arbeitete die Klägerin im Waldkindergarten der Arbeiterwohlfahrt N... als Erzieherin und erhielt dort zunächst Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c Stufe 5 des Vergütungsvertrages zum
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