1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. März 2010 - 8 Sa 1204/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und daraus erwachsene Entgeltdifferenzansprüche.
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