LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.10.2018
10 Sa 633/18
Normen:
TV-L § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 5900/17

Eingruppierung einer mit der Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete eines bezirklichen Ordnungsamtes beauftragten Tarifbeschäftigten nach dem TV-L

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 633/18

DRsp Nr. 2019/2254

Eingruppierung einer mit der Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete eines bezirklichen Ordnungsamtes beauftragten Tarifbeschäftigten nach dem TV-L

Die Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete erfordert gründliche Fachkenntnisse i.S.d. Entgeltgruppe 5 des Teil I 1 der Anlage A zum TV-L, wenn diese Tätigkeit mit einer Belehrung und Information der Verkehrsteilnehmer und mit einer Meldung von Verstößen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs verbunden ist.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. März 2018 - 58 Ca 5900/17 - abgeändert und festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin für die Zeit ab dem 1. November 2015 gemäß der Entgeltgruppe E 5 des TV-L in der für das Land Berlin geltenden Fassung zu vergüten und die Differenzbeträge jeweils mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 49% und das beklagte Land zu 51%, die Kosten der Berufung trägt das beklagte Land.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.952,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 12;

Tatbestand: