I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. März 2018 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 49% und das beklagte Land zu 51%, die Kosten der Berufung trägt das beklagte Land.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.952,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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