Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.05.2008 - 2 Ca 2367/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte der Klägerin die Vergütung nach der Vergütungsgruppe 8 der Anlage 2 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes schuldet.
Der Beklagte betreibt das St.-Q.-Heim in X.. Dort werden behinderte Menschen betreut. Es bestehen drei Wohngruppen mit je acht Bewohnern und Bewohnerinnen.
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