LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 23.01.2008
1 Sa 206/07
Normen:
BAT § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 15.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1611/06

Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Verkehrsordnungswidrigkeiten - Aufklärung und Auswertung des Sachverhalts als selbständige Leistung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 1 Sa 206/07

DRsp Nr. 2008/9643

Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Verkehrsordnungswidrigkeiten - Aufklärung und Auswertung des Sachverhalts als selbständige Leistung

1. Die Aufklärung und Auswertung des Sachverhalts von Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließlich der Entscheidung über die Fortführung oder Einstellung des Verfahrens beinhalten selbständige Leistungen im Sinne des Tarifvertrages.2. Unerheblich ist, in welchem zeitlichen Umfang innerhalb des Arbeitsvorganges selbständige Leistungen abgefordert werden; entscheidend ist, dass in der Tätigkeit der Arbeitnehmerin selbständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich sind, weil ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann.

Normenkette:

BAT § 22 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um tarifliche Eingruppierung.

Die Klägerin ist seit 2003 beim beklagten Landkreis in der Bußgeldstelle im Ordnungsamt als Sachbearbeiterin für Verkehrsordnungswidrigkeiten eingesetzt. Ausgenommen von ihrer Tätigkeit sind Verkehrsverstöße im Rahmen des ruhenden Verkehrs. Hinsichtlich des weiteren Sachverhaltes wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 15.03.2007 - 6 Ca 1611/06 - Bezug genommen.

Mit diesem Urteil hat das Arbeitsgericht für Recht erkannt: