Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 10. Oktober 1941 geborene Klägerin ist Sozialversicherungsfachangestellte. Sie steht seit dem 1. Oktober 1972 in den Diensten der Beklagten. Seit Beginn des Arbeitsverhältnisses der Parteien ist sie als "Hilfssachbearbeiterin mit gehobenen Aufgaben" in der Leistungsabteilung in der Hauptverwaltung der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich bis zum 31. Dezember 1995 kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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