LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.10.2010
6 Sa 936/10
Normen:
BAT § 22 Abs. 1; BAT § 22 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 18157/09

Eingruppierung eines ausgebildeten Elektroinstallateurs als Leiter eines Eisstadions

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 936/10

DRsp Nr. 2011/6591

Eingruppierung eines ausgebildeten Elektroinstallateurs als Leiter eines Eisstadions

Technisch-handwerkliche Fachkenntnisse sind auch dann als prägend für die Tätigkeit eines Angestellten anzusehen, wenn diese nicht für sämtliche den eingruppierungsrelevanten Arbeitsvorgang ausfüllenden Einzelaufgaben erforderlich sind.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.03.2010 - 60 Ca 18157/09 - geändert.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 1; BAT § 22 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Kläger ist ausgebildeter Elektroinstallateur. Er steht seit dem 31. Oktober 1988 in einem Arbeitsverhältnis zum beklagten Land. Dieses bestimmt sich kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft der Länder jeweils geltenden Fassung.