ArbG Verden, vom 06.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 15/05
Eingruppierung eines Fachtierarztes für Fleischhygiene und Schlachthofwesen bei Einsatz im Sachgebiet Fleischhygiene
LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 1949/05 E
DRsp Nr. 2006/28040
Eingruppierung eines Fachtierarztes für Fleischhygiene und Schlachthofwesen bei Einsatz im Sachgebiet Fleischhygiene
»Ein Fachtierarzt für Fleischhygiene und Schlachthofwesen, der als amtlicher Tierarzt im Sachgebiet Fleischhygiene eingesetzt wird, übt nur dann eine entsprechende Tätigkeit eines Fachtierarztes i.S.d. Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 8 BAT aus, wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zwingend verlangt, dass der Angestellte sein fachtierärztliches Wissen einsetzt (a. A. LAG Niedersachsen Urt. v. 29.06.1999 - 7 Sa 2324/98 E - EzBAT B 4 Verg6rIa Nr. 7)«