LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.11.2018
5 Sa 954/18
Normen:
TVöD § 12 Abs. 2; TV EntgO Bund Anlage 1 Teil V Abschn. 3;
Fundstellen:
AuR 2019, 139
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 13208/17

Eingruppierung eines Geprüften Wasserbaumeisters nach dem TV EntgO Bund

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 954/18

DRsp Nr. 2019/561

Eingruppierung eines Geprüften Wasserbaumeisters nach dem TV EntgO Bund

Die Tätigkeit eines Geprüften Wasserbaumeisters als Zweiter Wasserbaumeister im Leitungsbereich eines Außenbezirkes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Sinne der Tarifmerkmale der Entgeltgruppe 9 a des Teils V, Abschn. 3 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund setzt voraus, dass dem Geprüften Wasserbaumeister auf die Leitung des Außenbezirkes bezogene Tätigkeiten übertragen worden sind, die über die Leitungstätigkeiten hinausgehen, die von ihm bereits als Geprüfter Wasserbaumeister mit entsprechender Tätigkeit in einem Außenbezirk auszuüben sind.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.05.2018 - 60 Ca 13208/17 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD § 12 Abs. 2; TV EntgO Bund Anlage 1 Teil V Abschn. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers.