Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und über Entgeltdifferenzansprüche.
Der am .... 1965 geborene Kläger ist gelernter Landschaftsgärtner. Er ist auf Basis des Arbeitsvertrages vom 23. Juli 1985 (Kopie Bl. 7 f. d. A.) seit dem 13. Juli 1985 als Arbeiter bei dem beklagten Land tätig. Aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme finden der
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