LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.05.2007
15 Sa 355/07
Normen:
Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 16275/06

Eingruppierung eines kommunalen Gärtners - Baumkontrollen als hochwertige Arbeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 355/07

DRsp Nr. 2007/14279

Eingruppierung eines kommunalen Gärtners - Baumkontrollen als hochwertige Arbeiten

»Wird ein ausgebildeter Gärtner überwiegend zur Sichtkontrolle bei Straßenbäumen nach vorgegebenen Parametern im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten eingesetzt und muss er die Prüfergebnisse am PC in die EDV eingeben, dann stellt dies eine hochwertige Tätigkeit im Sinne der Lohngruppe 5, Fallgruppe 1 des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 2 dar.«

Normenkette:

Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und über Entgeltdifferenzansprüche.

Der am .... 1965 geborene Kläger ist gelernter Landschaftsgärtner. Er ist auf Basis des Arbeitsvertrages vom 23. Juli 1985 (Kopie Bl. 7 f. d. A.) seit dem 13. Juli 1985 als Arbeiter bei dem beklagten Land tätig. Aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme finden der BMT-G II sowie die Berliner Bezirkstarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Seit dem 1. September 1992 erhält der Kläger eine Vergütung nach der Lohngruppe 5a gem. der Anlage 1 zum Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G.