Die Parteien streiten um die tarifgerechte Vergütung des Klägers für die Zeit vom 1. April 1991 bis zum 31. Dezember 1992.
Der am 13. August 1952 geborene Kläger hat am 10. April 1981 die Prüfung als Meister für Maschinen- und Anlageninstandhaltung abgelegt. Seit dem 1. Mai 1981 war er bei den VEB Vereinigte Zellstoffwerke P, der Rechtsvorgängerin der Beklagten, als Schlossermeister beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem schriftlichen "Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag" vom 11. Mai 1981.
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