1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers.
Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist Logistikdienstleisterin mit deutschlandweiten Niederlassungen, darunter eine in E-Stadt mit 36 dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Beteiligte zu 2 ist der für diesen Betrieb gewählte Betriebsrat.
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