Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 10. Januar 2008 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Eingruppierung des Klägers.
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