LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 11.03.2011
5 Sa 106/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1; ETV Kliniken § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 23.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 119/09

Eingruppierung eines Pflegehelfers in Konzerntarifvertrag nach Privatisierung öffentlicher Einrichtung; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Lückenhaftigkeit des Tariftextes

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.03.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 106/10

DRsp Nr. 2011/11528

Eingruppierung eines Pflegehelfers in Konzerntarifvertrag nach Privatisierung öffentlicher Einrichtung; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Lückenhaftigkeit des Tariftextes

1. Die Ergänzung eines Tarifvertrages über seinen Wortlaut hinaus durch eine dort nicht enthaltene Regelung setzt voraus, dass sich feststellen lässt, dass der Tarifvertrag ungewollt lückenhaft formuliert ist. Zudem muss sich aus den vorhandenen Regelungen ein Regelungsplan ableiten lassen, mit Hilfe dessen die Lücke geschlossen werden kann.