LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.12.2008
6 Sa 151/08
Normen:
BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1; BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 4; BAT § 23; TVÜ-Bund § 4 Abs. 1; TVÜ-Bund § 17;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 4 Ca 1880 b/07 vom 14.03.2008,

Eingruppierung eines Systembetreuers im Fachbereich Kraftfahr- und Verkehrswesen der Bundespolizeiakademie; Tätigkeitsmerkmale der gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse und selbständige Leistungen

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.12.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 151/08

DRsp Nr. 2009/6267

Eingruppierung eines Systembetreuers im Fachbereich Kraftfahr- und Verkehrswesen der Bundespolizeiakademie; Tätigkeitsmerkmale der "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen"

1. Sind "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" erforderlich, wird damit ein erweiterter Umfang der Fachkenntnisse beschrieben, die für den jeweiligen Bereich des Angestellten verlangt werden; abzustellen ist dabei nicht auf die reine Zahl der anzuwendenden Vorschriften sondern vielmehr auf den inhaltlichen Umfang der Fachkenntnisse insgesamt, die auf einem einzigen Fachgebiet oder bezogen auf ein Gesetz umfassend sein können, auf mehreren Gebieten dagegen nur durchschnittlich oder gering. 2. Müssen zu den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen kumulativ "selbständige Leistungen" hinzukommen, ist der Umfang der selbständigen Leistung Tätigkeitsmerkmal und muss folglich innerhalb des zu bewertenden Arbeitsvorgangs vorliegen (§ 22 Abs. 2 Unterabsatz 2 BAT); durch das Merkmal der Selbständigkeit werden die (gründlichen und vielseitigen) Fachkenntnisse auf eine intellektuelle Ebene gebracht, die durch die schwierige geistige Arbeit gekennzeichnet ist.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 14.03.2008 - 4 Ca 1880 b/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.