A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat zu Recht die Zustimmung zur Neueingruppierung der Mitarbeiterin W1 verweigert hat.
Die antragstellende Arbeitgeberin produziert und vertreibt Separatoren und Dekanter (Zentrifugen). Als Mitglied des Verbandes Münsterländischer Metallindustrieller e.V. bringt sie auf die im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse das Tarifwerk für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens zur Anwendung.
Zum 01.03.2004 trat das Entgeltrahmenabkommen (ERA) vom 18.12.2003 in Kraft, wodurch im genannten Tarifbereich ein einheitliches Eingruppierungssystem und einheitliche Entgeltgrundsätze für alle Beschäftigten geschaffen worden sind. Alle übrigen einschlägigen Tarifverträge wurden, soweit es der Vereinheitlichung der bis dahin unterschiedlichen Regelungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte diente, entsprechend angepasst.
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